Hier steht das Thema Wirtschaftlichkeit im Fokus. Wie in den Grundsätzen der Bahnreform vorgesehen, ist der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eigenwirtschaftlich, das heißt für das jeweilige Verkehrsunternehmen rentabel zu erbringen. Entsprechend wurde im Vorfeld des 3. und endgültigen Gutachterentwurfs die prognostizierte Nachfrage der entwickelten Fernverkehrslinien geprüft, die im 2. Entwurf aus einer angebotsorientierten Perspektive entwickelt wurden. Grundsätzlich wurde dabei versucht, zu gering ausgelastete Angebote – in ggf. reduzierter Form – im Zielfahrplan zu belassen, solange diese den eingeplanten Schienennah- und -güterverkehr nicht behindern. Wie die Prüfung des 2. Gutachterentwurfs gezeigt hat, ist dies nicht bei allen Angeboten gegeben. Sie hätten zusätzliche teure und für bei weitem nicht ausgelastete Angebote wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Infrastrukturausbauten notwendig gemacht.
Grundsätzlich ist der Deutschlandtakt die Grundlage für die künftige Infrastrukturentwicklung des Bundes. Der Zielfahrplan legt jedoch nicht das rechtlich verbindliche Bedienangebot der Zukunft fest. Daher steht es den Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs frei, Verbindungen anzubieten, die derzeit nicht im Zielfahrplan hinterlegt sind.