FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der Deutschlandtakt macht die Bahn zum Verkehrsmittel der Zukunft – dank abgestimmter, verlässlicher Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr. Mit dem Deutschlandtakt kommen alle einfacher, bequemer und schneller ans Ziel. Möglich macht das ein abgestimmter Zielfahrplan, der alle Entwicklungspotentiale im Personen- und Güterverkehr gleichberechtigt berücksichtigt.
Mit dem Deutschlandtakt ändert sich das bisherige System der Infrastrukturplanung. Wurden bisher Fahrpläne an die bereits bestehende Infrastruktur angepasst, dient der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt nun als zentraler Kompass für die optimale Nutzung und infrastrukturelle Weiterentwicklung des deutschen Bahnnetzes für den Personen- und Güterverkehr.

Vision

Der Deutschlandtakt macht die Bahn zum Verkehrsmittel der Zukunft – dank abgestimmter, verlässlicher Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr. Mit dem Deutschlandtakt kommen alle einfacher, bequemer und schneller ans Ziel. Möglich macht das ein abgestimmter Zielfahrplan, der alle Entwicklungspotentiale im Personen- und Güterverkehr gleichberechtigt berücksichtigt.
Bahnfahrende dürfen sich auf kürzere Reisezeiten und optimale Anschlüsse freuen. Züge sind künftig öfter und schneller überall. Durch die gleichberechtigte Einplanung des Schienengüterverkehrs im Zielfahrplan können außerdem durch passgenaue Infrastrukturmaßnahmen die Transportkapazität, Schnelligkeit und Flexibilität des Güterverkehrs gesteigert werden.
Alle Verkehrsarten werden im Rahmen des Deutschlandtakts beachtet. Insofern ist der Güterverkehr fester Bestandteil der Planungen.
Ziel des Deutschlandtakts ist es, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste wie heute sicher und umweltfreundlich an ihr Ziel zu bringen sowie den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf mindestens 25 Prozent zu steigern.
Um die Verkehrswende voranzutreiben, wurde von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das „Zukunftsbündnis Schiene“ ins Leben gerufen – ein europaweit bisher einmaliger Zusammenschluss aus Politik, Wirtschaft und Verbänden.

Konzept

Mit dem Deutschlandtakt ändert sich das bisherige System der Infrastrukturplanung. Wurden bisher Fahrpläne an die bereits bestehende Infrastruktur angepasst, dient der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt nun als zentraler Kompass für die optimale Nutzung und infrastrukturelle Weiterentwicklung des deutschen Bahnnetzes für den Personen- und Güterverkehr.
Mehr Reiseverbindungen, gut abgestimmte Anschlüsse sowie insgesamt kürzere Reisezeiten im Personenverkehr. Das Ziel: öfter, schneller, überall. Und das, egal ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt.
Mit der Einführung eines integralen Taktfahrplans im Personenverkehr passen alle Zugverbindungen künftig wie ein Uhrwerk zusammen. Dafür werden die größten deutschen Städte durch regelmäßige Personenfernverkehrszüge verbunden – und das alle 30 Minuten verlässlich zur selben Zeit. Der Regionalverkehr wird auf die halbstündliche Taktung in den Knotenbahnhöfen ausgerichtet.
Nein. Im Deutschlandtakt werden keine Strecken geplant. Der Deutschlandtakt definiert aber die verkehrlichen Anforderungen an den zukünftigen Infrastrukturausbau. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kapazitäten und Fahrzeiten.

Hier steht das Thema Wirtschaftlichkeit im Fokus. Wie in den Grundsätzen der Bahnreform vorgesehen, ist der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eigenwirtschaftlich, das heißt für das jeweilige Verkehrsunternehmen rentabel zu erbringen. Entsprechend wurde im Vorfeld des 3. und endgültigen Gutachterentwurfs die prognostizierte Nachfrage der entwickelten Fernverkehrslinien geprüft, die im 2. Entwurf aus einer angebotsorientierten Perspektive entwickelt wurden. Grundsätzlich wurde dabei versucht, zu gering ausgelastete Angebote – in ggf. reduzierter Form – im Zielfahrplan zu belassen, solange diese den eingeplanten Schienennah- und -güterverkehr nicht behindern. Wie die Prüfung des 2. Gutachterentwurfs gezeigt hat, ist dies nicht bei allen Angeboten gegeben. Sie hätten zusätzliche teure und für bei weitem nicht ausgelastete Angebote wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Infrastrukturausbauten notwendig gemacht.

Grundsätzlich ist der Deutschlandtakt die Grundlage für die künftige Infrastrukturentwicklung des Bundes. Der Zielfahrplan legt jedoch nicht das rechtlich verbindliche Bedienangebot der Zukunft fest. Daher steht es den Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs frei, Verbindungen anzubieten, die derzeit nicht im Zielfahrplan hinterlegt sind.

Das Angebotskonzept des Deutschlandtakts enthält lediglich Linien, die grundsätzlich im Ein- bzw. Zweistundentakt verkehren. Züge, welche außerhalb dieses Taktes verkehren wie Saisonverkehre, sind hingegen nicht dargestellt, da sie für die netzweite Infrastruktur- und Kapazitätsplanung weniger bedeutsam sind. Diese sind aber auch im Rahmen des Deutschlandtakts selbstverständlich möglich.

Umsetzung

Der Zielfahrplan ermöglicht eine vorausschauende Infrastrukturplanung und damit den stufenweisen Ausbau des Streckennetzes in zielgerichteten, einzelnen Etappen. Durch die passgenauen Baumaßnahmen und die Umsetzung in kleinen Schritten stellt sich ein schnell erlebbarer Verbesserungsprozess ein.
Ein Großteil der für den Deutschlandtakt benötigten Infrastrukturen befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. Die Projekte werden mithilfe des Zielfahrplans priorisiert und geplant und deren Vorzüge bereits 2021 in einzelnen Regionen spürbar sein. Die erste Etappe des Deutschlandtakts wird bis Mitte der 2020er-Jahre realisiert.
Ein Leuchtturmprojekt ganz zu Anfang: der Infrastrukturausbau der Strecke zwischen München und Lindau – sie verbindet auf deutscher Seite die zwei wirtschaftsstarken Metropolen München und Zürich. Unter anderem wird damit zwischen den beiden Städten bereits 2021 eine signifikante Reisezeitverkürzung um bis zu 30 Minuten auf vier Stunden möglich sein.
Der Zielfahrplan Deutschlandtakt gilt als Grundlage für die zukünftige Infrastrukturplanung des Bundes und die damit verbundene optimale Nutzung des Schienennetzes. Er legt jedoch nicht den rechtlich verbindlichen Fahrplan der Zukunft fest. Die Verantwortung für die im Zielfahrplan vorgesehenen Angebote und deren Bedienung liegt für den Personennahverkehr bei den Ländern, im Hinblick auf den Fernverkehr sind die unabhängig agierenden Fernverkehrsunternehmen verantwortlich.
Die im Zielfahrplan hinterlegten Trassen und die damit verbundene Zugkategorie (z. B. FR-Linien, die von Zügen des schnellen Regionalverkehrs und Zügen des Fernverkehrs gleichermaßen bedient werden können) beschreiben die Anforderungen, die der Deutschlandtakt an das einzusetzende Rollmaterial (z. B. hinsichtlich erforderlicher Fahrgastkapazität oder Fahrgeschwindigkeit) stellt. Sie treffen keine Aussage über die spätere Bedienungsverantwortung.
Ja, dies wurde von unabhängigen Gutachtern nachgewiesen. Mehr erfahren Sie hier
Nein. Der Zielfahrplan soll Infrastrukturmaßnahmen für den Aus- und Neubau des Schienennetzes ermitteln. Er berücksichtigt daher ausschließlich den Personenfern-, Personennah- und Güterverkehr. In der Regel passen jedoch die regionalen Aufgabenträger ihre Angebotskonzepte an veränderte Fahrplanlagen des Schienenpersonenverkehrs an.